Datenschutzinformationen für Besucher der Lufthansa Technik AG
In Befolgung der EU-DSGVO kommen wir an dieser Stelle unserer Informationspflicht entsprechend dem Art 13 Abs.1 a-e sowie Abs.2 a-e nach.
Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Lufthansa Technik AG
Weg beim Jäger 193
D-22335 Hamburg
Deutschland
E-Mail: tgate@lht.dlh.de
Datenschutzbeauftragter der Lufthansa Technik AG:
E-Mail: datenschutz@dlh.de
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
In den folgenden Situationen erheben und verwenden wir personenbezogene Daten direkt bei unseren Besuchern oder aber auch aus anderen Quellen (wie unten dargestellt):
Speicherung eines Besucherstammdatensatzes bzw. eines Besuchsvorgangs
Wenn Besucher das Gelände der Lufthansa Technik AG besuchen, werden im Besuchermanagementsystem folgende Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung eines oder mehrerer Besuche erhoben:
- Name und Vorname des Besuchers (Stammdatum)
- Geburtsdatum des Besuchers (Stammdatum)
- Geburtsort des Besuchers (Stammdatum)
- Firma des Besuchers (inklusive des Landes der Firma) (Stammdatum)
- Ggf. Kfz-Kennzeichen (falls Einfahrt mit Kfz erforderlich ist) (Stammdatum)
- Besuchszeitraum pro Besuch (Besuchsdatum)
- Besuchte Person pro Besuch (Besuchsdatum)
- Nur bei doppelt positiv ausfallendem Testergebnis des Sprengstofftests: Testergebnis inkl. Testdatum
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c,f DSGVO.
Es gilt sicherheitsrechtliche Anforderungen gem. §7 LuftSiG und §8 LuftSiG sowie § 8 LuftSiZÜV zu erfüllen.
Insbesondere leitet sich die Speicherung eines doppelt positiven Testergebnisses aus §8 Absatz 1 Nummer 5 LuftSiG ab.
Die gespeicherten Daten in Bezug auf das Testergebnis dienen der Nachweisführung des Zutrittsverbotes zum Gelände und den nachgelagerten luftsicherheitsrelevanten Bereichen. Zudem dienen die Daten der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei hinreichendem Verdacht.
Prüfung der Besucherdaten gegen internationale Sanktionslisten
Exportkontrollrechtlich besteht die Notwendigkeit, Besucher der Lufthansa Technik AG (natürliche und juristische Personen) spätestens vor Betreten des Werksgeländes einem Sanktionslistenscreening zu unterziehen. Die Grundlage hierfür bildet die seitens der verantwortlichen Stelle bestehende gesetzliche Verpflichtung, die Anforderungen außenwirtschaftsrechtlicher Gesetze und Verordnungen sicherzustellen. Unter anderem ergibt sich die Notwendigkeit aus (i) dem U.S.-Recht, hier Part 736.2 (b) (1) Export Administration Regulation (EAR) in Verbindung mit 734.13 (a) (2) EAR, welche die Freigabe von kontrollierter Technologie beschränken sowie (ii) Europäischen Verordnungen, die die Bereitstellung von Geldern und/oder finanziellen Mitteln an in den jeweiligen Verordnungen aufgeführten Personen verbieten, solche Verbote ergeben sich im Europäischen Recht etwa, aber nicht ausschließlich, aus Art. 2 Abs. 1 Buchst. B der VO (EG) Nr. 2580/2001, Art. 2 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 881/2002 und Art. 3 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 753/2011. Im Rahmen dieses Screenings werden die Person und/oder das Unternehmen (Firma) gegen die aktuellen und anwendbaren Sanktionslisten (zum Beispiel die der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und den USA) geprüft. Im Falle eines verifizierten Treffers ist der Person und/oder dem Unternehmen der Zutritt zum Werksgelände zu untersagen. Die Ergebnisse der Prüfung werden für 10 Jahre im System gespeichert. Um gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss vor jedem erneuten Besuch eine Sanktionslistenprüfung durchgeführt werden.
Dauer der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Die folgenden Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Erfassung der Daten gespeichert: Name und Vorname des Besuchers; Geburtsdatum des Besuchers; Firma des Besuchers (inklusive des Landes der Firma); Besuchszeitraum pro Besuch, ggf. Testergebnisse der Sprengstoffspurendetektionstests. Grund ist die Nachweispflicht für die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Bestimmungen (OFAC regulations 31 CFR Part 501). 10 Jahre nach dem letzten Besuch werden alle personenbezogenen Daten des Besuchers automatisch gelöscht. Kfz-Kennzeichen (falls vorhanden) und besuchte Personen werden bereits ein Jahr nach dem letzten Besuch gelöscht. Falls ein angemeldeter Erst-Besuch nicht angetreten wird, werden alle dafür gespeicherten Daten in der Nacht zum Folgetag gelöscht.
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sein denn, gesetzliche Auflagen erfordern dieses noch.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Um ein einheitliches Besuchermanagement in der Lufthansa Technik Gruppe zu ermöglichen, machen wir Ihre Stammdaten für Dritte (weitere mit dem Besuchermanagementsystem verbundene Standorte) innerhalb der Lufthansa Technik Gruppe zugänglich.
Rechte der betroffenen Person
Für Lufthansa Technik AG ist es ein wichtiges Anliegen, unsere Verarbeitungsprozesse fair und transparent zu gestalten. Daher ist es uns wichtig, dass betroffene Personen neben dem Widerspruchsrecht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzung folgende Rechte ausüben können:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Um Ihre Rechte auszuüben, können Sie sich per E-Mail an tgate@lht.dlh.de wenden. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können sowie zu Identifizierungszwecken, weisen wir darauf hin, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten werden.
Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Zuletzt aktualisiert: 01. März 2026