Compliance

Erklärung des Vorstands

Als global operierendes und marktführendes Unternehmen der Maintenance-, Repair- und Overhaul-Branche (MRO) und als Teil des Lufthansa-Konzerns trägt Lufthansa Technik AG eine hohe Verantwortung für rechtlich einwandfreies Verhalten und fairen Wettbewerb. Unser Ziel ist nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg. Die Einhaltung der geltenden Gesetze ist die Grundlage für das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Lufthansa Technik AG.

Das Lufthansa-Compliance-Programm stellt  einen verbindlichen Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden der Lufthansa Group dar – also auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lufthansa Technik AG. Diese Programm repräsentiert das klare und unmissverständliche Bekenntnis des Vorstands zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, unabhängig davon, ob es sich um lokale oder staatenübergreifende Bestimmungen handelt. Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen geltendes Recht ein außerordentliches Risiko für die Lufthansa Technik AG und die Lufthansa Group als Ganzes und für jeden einzelnen von uns birgt und daher vollkommen inakzeptabel ist.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lufthansa Technik AG sind aufgerufen, in ihrer täglichen Arbeit und im  Rahmen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs den durch das Lufthansa-Compliance-Programm vorgegebenen Handlungsrahmen einzuhalten und sich rechtskonform zu verhalten, um Schaden vom Unternehmen fernzuhalten.

Sören Stark

Vorstandsvorsitzender Lufthansa Technik AG

Compliance-Richtlinien der Lufthansa Technik AG

Das Lufthansa Technik-Compliance-Programm besteht derzeit aus den Komponenten Integrity, Competition und Embargo Compliance und wird in der gesamten Lufthansa Technik Gruppe angewendet. Während sich Integrity Compliance auf das Wirtschaftsstrafrecht bezieht, stellt die Competition-Compliance-Richtlinie die Einhaltung der Kartell- und Wettbewerbsgesetze und -vorschriften sicher. Ziel der Embargo Compliance ist es, die Einhaltung der Sanktionsvorschriften im Außenhandel und im internationalen Luftverkehr sicherzustellen.

Integrity Compliance

Die Integrity-Compliance-Richtlinien legen allgemeine Grundsätze für Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung fest und bieten den Mitarbeitenden der Lufthansa Technik Group einen Rahmen für die Annahme und Gewährung von Vorteilen, Einladungen und Geschenken.

Eine Einladung zu Veranstaltungen ist eine besondere Form eines Vorteils und wird daher in einer separaten Richtlinie zum Veranstaltungsmanagement geregelt. Die Richtlinie zum Veranstaltungsmanagement bietet Mitarbeitenden der Lufthansa Technik Group einen Rahmen für Einladungen Dritter zu Veranstaltungen, die entweder von der Lufthansa Technik Group organisiert werden oder zu externen Veranstaltungen. Die Richtlinie zum Veranstaltungsmanagement wird durch eine Checkliste ergänzt, die von Mitarbeitenden der Lufthansa Technik Group ausgefüllt und archiviert werden muss, bevor sie eine Einladung zu einer Veranstaltung an Dritte aussprechen.

Die Richtlinie „Geschenke, Essenseinladungen und andere Vorteile“ gibt den Mitarbeitenden der Lufthansa Technik Group eine Anleitung für die Bereitstellung von Geschenken und Einladungen zu Mittag- und Abendessen sowie für alle anderen Vorteile, die Mitarbeitenden der Lufthansa Technik Group einer externen Partei zukommen lassen möchten.

Die Richtlinie zu Interessenkonflikten enthält Vorschriften für Mitarbeitende der Lufthansa Technik Group, die befolgt werden müssen, wenn ihnen Vorteile angeboten werden, z. B. Einladungen zu Veranstaltungen oder Mahlzeiten, Geschenke oder andere Vorteile. Darüber hinaus deckt die Richtlinie alle anderen potenziellen Interessenkonflikte ab, wie z. B. private Beziehungen zu Geschäftspartnern.

Die Richtlinie zu Spenden, Sponsoring und Mitgliedschaften definiert Maßnahmen, um zu verhindern, dass Zahlungen zur Beeinflussung von Entscheidungen von Geschäftspartnern oder Amtsträgern verwendet werden.

Wettbewerbs-Compliance

Die Wettbewerbs-Compliance-Richtlinie macht die Mitarbeitenden der Lufthansa Technik Group mit den Kartell- und Wettbewerbsgesetzen und -vorschriften vertraut.

Embargo-Compliance

Angesichts der stetig zunehmenden Bedeutung von Beschränkungen bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten hat Lufthansa eine Embargo-Compliance-Richtlinie herausgegeben, die einen verbindlichen Rahmen für unsere Geschäftstransaktionen und -projekte schaffen soll. 

Elektronisches Hinweisgebersystem

Menschenrechtsrisiken, Menschenrechtsverletzungen, die Verletzung von Umweltverpflichtungen, Wirtschaftsverbrechen und andere illegale Geschäftspraktiken sind für die Betroffenen, die Lufthansa Technik Group und die Gesellschaft äußerst schädlich. Ihre Meldung kann dazu beitragen, Risiken aufzudecken und Fehlverhalten aufzudecken, es zu beenden und Schäden zu verhindern.

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass Mitarbeitende oder Führungskräfte der Lufthansa Technik, eines Lieferanten oder Unterlieferanten Sorgfaltspflichtverletzungen oder Compliance-Verstöße begehen, wie z. B.:

  • Menschenrechtsverletzungen (Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder moderne Sklaverei, Chancenungleichheit, Missachtung von Arbeitsschutzverpflichtungen, Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, Vorenthalten eines angemessenen Lohns usw.)
  • Verstöße gegen Umweltverpflichtungen (insbesondere im Bereich gefährlicher Abfälle, Quecksilber oder persistenter organischer Schadstoffe)
  • Wirtschaftskriminalität (Korruption, Betrug, Veruntreuung, Geldwäsche usw.)
  • Verstöße gegen Wettbewerbs-, Kartell- und Beihilferecht
  • Insiderhandel oder Marktmanipulation
  • Interessenkonflikte
  • Embargo- oder Exportkontrollverstöße
  • Datenschutzverstöße

Bitte nutzen Sie unser elektronisches Whistleblowing-System oder wenden Sie sich an unsere Ombudsperson. Für Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen oder die Verletzung umweltbezogener Verpflichtungen haben wir außerdem die E-Mail-Adresse humanrights@dlh.de eingerichtet.

Hinweise auf Risiken für die Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen oder die Verletzung umweltbezogener Risiken werden von der Lufthansa Group gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Lufthansa Group gemäß § 8 des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes behandelt.

Mit Hilfe unseres elektronischen Hinweisgebersystems können Sie einfach, sicher und auf Wunsch anonym einen Vorfall melden. Das System ermöglicht es Ihnen, verschlüsselte und sichere Nachrichten an das Lufthansa Group Corporate Compliance Office zu senden.

Weitere Informationen, einschließlich des Zugangs zum System, finden Sie hier

Ombudsmann-System

Der Ombudsmann ist ein freiberuflicher Rechtsanwalt, der nicht bei der Lufthansa Group angestellt ist. Als neutraler, unabhängiger Ansprechpartner nimmt der Ombudsmann Beschwerden schriftlich oder telefonisch entgegen und leitet sie in anonymisierter Form an das Corporate Compliance Office weiter, wenn der Beschwerdeführer dies wünscht. Die Identität des Beschwerdeführers ist durch das Anwaltsgeheimnis geschützt. Darüber hinaus hat sich die Lufthansa Group vertraglich verpflichtet, keinen Zugang zu rechtlich geschützten Informationen zu verlangen und den Namen des Beschwerdeführers nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung zu erfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier

Zuletzt geändert: 18. November 2024

Weitere Informationen: